Betriebs- und Reitordnung Februar 2019

  1. Betriebsordnung

Das Reiten und jegliche Benutzung der Reitanlage sowie die Teilnahme am Unterricht geschieht auf eigene Gefahr, eine Schadenshaftung der Betriebsinhaberin ist ausgeschlossen. Die Betriebsinhaberin haftet nur für die durch die Betriebshaftpflicht abgedeckten versicherungsrechtlichen Ansprüche. Zur Reitanlage gehören: Die Stallungen mit Nebenräumen, der Hofraum, der Reitplatz, der Roundpen, die Naturovalbahn, die Ausläufe und Weiden sowie alle Nebenflächen einschließlich Parkplätze.

Unbefugten ist das Betreten der Reitanlage nicht gestattet.

Die Stallöffnungszeiten für Einsteller sind Mo. bis. So. jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die Kernöffnungszeiten sind Mo. bis. So. jeweils von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Einsteller und Reiter die, die Anlage verlassen haben die Sattelkammer abzuschließen, alle Lichter zu löschen, sowie das Eingangstor zu schließen sofern sich keine zweite Person mehr auf der Anlage aufhält.

Das Rauchen in Stallgebäuden, Scheune und Haus sowie in der Reiterstube ist nicht gestattet.

Hunde sind auf der Reitanlage grundsätzlich an der Leine zu führen und deren Hinterlassenschaften zu beseitigen,

Das Füttern der Pferde innerhalb des Herdenverbandes ist jedermann strengstens verboten! Unfallgefahr!

Der Unterricht von betriebsfremden Reitlehrern, auch Privatpersonen bedarf der vorherigen Zustimmung der Betriebsinhaberin.

Die von den Einstellern, Reitern, Reitlehrern, Besuchern, Zuschauer oder sonstigen Personen benutzten Anlagen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Insbesondere WC, Reiterstube, Sattelkammer, Putzplatz, Stallgasse, Solarium, Boxen und Reitplatz.

Der Reitplatzbelag besteht aus Original SwingGround (Textilschnipsel). Es ist darauf zu achten, dass keine Löcher und Unebenheiten (z.B. beim Wälzen lassen) entstehen, bzw. müssen diese wieder begradigt werden.

Pferdeapfelhäufen nur zu ¾ von oben mit einer Mistgabel entfernen (Misthaufen), den Rest verteilen (verrottet). Kein Textilschnipsel darf auf den Misthaufen!

Rennen, sowie laute Geräusche und Schreien sind im Stallgebäude und in dessen unmittelbarer Nähe zu vermeiden. Eltern haften für ihre Kinder.

Zuschauer und Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie den Reitbetrieb nicht stören.

Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Schul- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder auf andere Art und Weise an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit der Betrieb nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.

  1. Reitordnung

Eine Benutzung des Reitplatzes während des Unterrichts von nicht am Unterricht beteiligten Einzelreitern ist nach Absprache möglich. Zur Zeit des Voltigierunterrichts darf mit keinem anderen Pferd in der Bahn gearbeitet werden, dies gilt auch für den Longierunterricht.

Zu den übrigen Zeiten steht der Reitplatz den Einstellern und deren Reitern zur Benutzung zur Verfügung.

Die Bahnregeln nach den Richtlinien der FN sind zu befolgen.

Longieren in der Reitbahn ist nur dann gestattet, wenn höchstens ein weiterer Reiter in der Bahn ist, oder max. bis zu drei erfahrene Reiter auf älteren Pferden und diese sämtlich dem Longieren zustimmen. Es können höchstens zwei Pferde gleichzeitig longiert werden, wenn kein weiterer Reiter in der Bahn ist.

Gebuchte Reitstunden können bis maximal 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde kostenfrei abgesagt werden. Hiernach muss die Reitstunde bezahlt werden, es sei denn die Reitstunde konnte anderweitig vergeben werden. Eine Reitstunde umfasst 45 Minuten. Ein in der Sphäre des Reiters liegende Verspätung geht zu dessen Lasten. In diesem Fall ist die Reitstunde dennoch in voller Höhe zu bezahlen.

Befinden sich Reiter in der Bahn und will jemand mit oder ohne Pferd die Reitbahn betreten oder verlassen, so ist vor dem Öffnen der Bahntüren „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „ist frei“ abzuwarten.

Während den Reitstunden ist den Weisungen des Reitlehrers von allen in der Reitbahn anwesenden Reitern Folge zu leisten.

Das Auf- und Absitzen von Reitern erfolgt in der Mitte eines Zirkels, es ist darauf zu achten, dass andere in der Reitbahn befindliche Reiter nicht behindert werden.

Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen, hierbei ist ein Zwischenraum von ca. 2 Metern einzuhalten.

Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbei geritten. Es ist stets rechts auszuweichen.

Die sachgemäße Benutzung des Hindernismaterials steht allen Einstellern und deren Reitern frei. Die Hindernisse sind nach der Benutzung wieder an ihren Platz zurück zu stellen. Für Schäden kommt der verursachende Reiter oder Einsteller selbst auf. Schäden sind sofort bei der Betriebsinhaberin zu melden.

Springen in der Reitbahn ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter oder zu den festgelegten Zeiten zulässig.

Das freie Laufenlassen von Pferden auf dem Reitplatz ist nur unter Aufsicht des Reiters oder des Einstellers gestattet.

Das Reiten auf der Naturovalbahn ist nur bei geeigneten Bodenverhältnissen möglich.

Im Inneren der Bahn wächst das Winterfutter der Pferde, deshalb ist das Reiten hier nicht gestattet.

Die ca. 1,5m breite Bahn innerhalb des Zaunes ist zum Reiten freigegeben.

Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen zu entscheiden ob der Boden bereitbar ist oder nicht, je nach Witterung (zu rutschig?, zu schlammig?)

Der Betrieb übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Reiten ohne Reitkappe ist grundsätzlich verboten!!! (Erwachsene Privatreiter sind für sich selbst verantwortlich, sollten sich aber ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.)

  1. Pensionspferde

Für die Einstellung von Pensionspferden (Offenstallplatz inkl. Fütterung und Entmistung) ist ein gesonderter Pferdepensionsvertrag abzuschließen. Diese Reit- und Betriebsordnung ist Bestandteil dieses Pferdepensionsvertrages.

  1. Reiten außerhalb der Hofanlage

Bei Ausritten von Gruppen ist der Reitlehrer oder sein Vertreter für Gangart, Tempo, erforderliche Rasten und eine sachgemäße Behandlung der Pferde während des Ritts verantwortlich. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten.

Das Reiten ist in Bayern grundsätzlich auf allen Wegen erlaubt, außer dies wird ausdrücklich untersagt.

Das Reiten abseits von Wegen ist verboten (Ausnahmen wie z.B. ein Stoppelfeldgalopp sind nach Absprache mit dem Landeigentümer evtl. möglich).

Bei Ausritten ist aus Sicherheitsgründen ebenfalls stets eine Reitkappe zu tragen!

Traben und Galoppieren auf gepflasterten oder geteerten Straßen und harten Wegen ist tierschutzwidrig.

Wer alleine ausreitet sollte zu seiner eigenen Sicherheit ein Handy mitführen, eine grobe Wegbeschreibung hinterlassen und die voraussichtliche Dauer des Ausrittes benennen.

Konflikte mit Landeigentümern und/oder –pächtern sind umgehend der Betriebsleiterin zu melden.

Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mitzuführen.

Bei Begegnungen mit anderen Reitern, Fußgängern oder Radfahrern ist Schritt und auf der rechten Wegseite zu reiten.

Auf dem Weg an den Hausnummern 7 und 7a vorbei darf nicht geritten werden. Diese Nachbarn bitten um Verständnis, da dieser Weg ein Privatweg ist.

Wer trotz Verwarnung wiederholt gegen die Reit- und Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden, bzw. kann bei Einstellern der Pensionsvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

Ansonsten gilt:

Freundlichkeit und Verständnis gegenüber den Mitmenschen.

Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.

  1. Kosten für Zusatzleistungen

1. Mineralfuttergabe 7,00 EUR/Monat

2. Haferfütterung ab 0,5 kg pro Tag 5,00 EUR/Monat

3. Medikamentengabe mehr als 2x täglich 2,50 EUR/Tag

4. Versorgung des Pferdes in der Box 2,50 EUR/Tag

5. Pferd beim Tierarzt vorstellen 15,00 EUR

6. Pferd beim Hufschmied aufhalten 15,00 EUR

7. Nutzung Solarium 15min 1,00 EUR

10min 0,70 EUR

Weitere Leistungen auf Anfrage möglich. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

  1. Regelungen zur Boxenbelegung/Solarium

Die Boxen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Betriebsinhaberin bei Vorliegen eines wichtigen Grundes länger als eine Stunde benutzt werden. Die Boxen sind nach der Benutzung in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Wichtige Gründe in diesem Sinne sind z.B.:

- Krankheitsfall

- Vorbereitungen zum Reiten

- Kraftfutter-, Medikamentengabe

- Abschwitzen nach dem Training

- Gewaschenes Pferd vor Turniereinsatz

Ohne vorherige Absprache der Boxenbenutzung mit der Betriebsinhaberin erfolgt keine Versorgung des aufgestallten Pferdes.

Die Boxen können als Putz- und Sattelplatz genutzt, außer sie sind belegt.

Solarium

Bitte den Anwendungsaushang beim Solarium vor Gebrauch lesen und beachten!

Vor Gebrauch Verschmutzungen entfernen (Brandgefahr!)

Nach Gebrauch sofort Stecker vom Solarium und vom elektrischen Flaschenzug ziehen.

Der Nutzer haftet für alle Schäden die durch die nicht sachgerechte Nutzung des Solariums entstehen.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Betriebsinhaberin

Zusätzliche Informationen